Anklage wegen Totschlags gegen Leeraner

65-Jähriger soll im August in Leer seine Ehefrau erwürgt haben


Ein 65-jähriger Mann aus Leer, der seine Ehefrau erwürgt haben soll, muss sich jetzt vor dem Landgericht Aurich verantworten. © Foto: Archiv
Ein 65-jähriger Mann aus Leer, der seine Ehefrau erwürgt haben soll, muss sich jetzt vor dem Landgericht Aurich verantworten. © Foto: Archiv

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen gegen einen 65-jährigen aus Leer abgeschlossen und gegen ihn Anklage wegen Totschlags vor dem Landgericht Aurich - Schwurgerichtskammer - erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 4. August in Leer in dem gemeinsamen Wohnhaus seine gleichaltrige Ehefrau erwürgt zu haben.

Der Angeschuldigte ist, wie es in einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Aurich heißt, »strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.«

Er befindet sich seit dem 5. August dieses Jahres aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Emden in einer geschlossenen medizinischen Einrichtung, »da seine strafrechtliche Verantwortlichkeit zweifelhaft erscheint«, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Totschlag (Paragraph 212 des Strafgesetzbuches) wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. In minder schweren Fällen beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Aurich hat zunächst über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden.