Beschwerde erfolglos: Keine Strafe für Koch

Entscheidung des Landgerichts


Das Landgericht in Aurich hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Leer (im Bild) verworfen. © Foto: Szyska
Das Landgericht in Aurich hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Leer (im Bild) verworfen. © Foto: Szyska

Die von dem Leeraner Kreistags- und Stadtratsmitglied Gerd Koch auf der Internetseite der Allgemeinen Wählergemeinschaft (AWG) verwendete Formulierung »Balkan-Zigeuner« erfüllt nach Auffassung des Landgerichts Aurich nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen ...