Schuss in den Hals: Haft von vier Jahren und neun Monaten

Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung - Mitangeklagter muss Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen


Am Landgericht in Aurich wurde ein 31-jähriger Hauptangeklagter, der sein Opfer durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. © Foto: Hanken
Am Landgericht in Aurich wurde ein 31-jähriger Hauptangeklagter, der sein Opfer durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. © Foto: Hanken

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat den 31-jährigen Hauptangeklagten, der sein Opfer im Petkumer Hammrich durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte ...

Digital Basis Testmonat

0€

1 Monat 0€

Digital Basis für 1 Monat kostenlos. Danach kostet das Abo 11,90€ im Monat
jetzt kaufen
monatlich kündbar

Digitale Zeitung

27,90€

27,90€ im Monat

Die digitale 1:1-Zeitungsausgabe inklusive aller Digital Basis Angebote
jetzt kaufen
monatlich kündbar