Schuss in den Hals: Haft von vier Jahren und neun Monaten
Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung - Mitangeklagter muss Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen
Aurich |
22. Juni 2016 |
mari
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat den 31-jährigen Hauptangeklagten, der sein Opfer im Petkumer Hammrich durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte ...