Schuss in den Hals: Haft von vier Jahren und neun Monaten

Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung - Mitangeklagter muss Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen


Am Landgericht in Aurich wurde ein 31-jähriger Hauptangeklagter, der sein Opfer durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. © Foto: Hanken
Am Landgericht in Aurich wurde ein 31-jähriger Hauptangeklagter, der sein Opfer durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. © Foto: Hanken

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat den 31-jährigen Hauptangeklagten, der sein Opfer im Petkumer Hammrich durch einen aufgesetzten Halsschuss aus einer Schreckschusswaffe lebensgefährlich verletzt hat, nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte ...