Widerrufsrecht/Kündigung/Abonnementsunterbrechung Widerruf
Dem Nutzer steht das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach § 355 BGB bzw. Fernabsatzbestimmungen § 312 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Auftragerteilung zu.
Kündigung/außerordentliche Kündigung
Der Nutzungsvertrag ist zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss dem Verlag bis zum 25. des laufenden Monats schriftlich vorliegen. Die H.Risius KG ist zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist - außer in dem Fall des Zahlungsverzuges - weiterhin berechtigt, wenn der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder gegen die Nutzungsbedingungen in erheblichem Maße verstößt.
Abonnementsunterbrechung/Vergütung
Bei Bezug der „ePaper der Rheiderland Zeitung“ (RZ ePaper bzw. RZ Komfort) ist eine Unterbrechung des „ePaper“-Abonnements nicht möglich. Bei gleichzeitigem Bezug des Druckexemplars der „Rheiderland Zeitung“ (RZ Komfort) erfolgt grundsätzlich mit Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Druckexemplar keine Unterbrechung des „ePaper“-Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des Bezugs der Druckausgabe wird das „ePaper“ für den Zeitraum der Bezugsunterbrechung zum vollen Preis des „RZ ePaper“ abgerechnet.
Sitz des Unternehmens/Gerichtstand
Der abgeschlossene Vertrag über die Nutzung des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Wohnsitz bzw. Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Weener, sofern der Nutzer Unternehmer ist. Der Sitz des Unternehmens ist Weener.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Weener, den 21. Mai 2015